Häufig gestellte Fragen
Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten.
Falls doch etwas offenbleibt: Kontaktiere uns gerne!
Wer ist berechtigt, Movana als Fahrdienst in Anspruch zu nehmen?
Menschen mit Beeinträchtigung, Schüler sowie Kita-Kinder, deren Beförderung von einem öffentlichen Kostenträger bewilligt ist (z.B. WfbM, Eingliederungshilfe, Sozialamt). Voraussetzung ist eine regelmäßige Struktur, etwa für den täglichen Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Sind Einzelfahrten oder nur regelmäßige Touren möglich?
Wir führen aktuell ausschließlich regelmäßige Beförderungen durch.
Können Begleitpersonen mitfahren?
Ja, sofern dies vorab bewilligt ist oder mit uns abgesprochen wird.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernehmen Kostenträger wie die Eingliederungshilfe bzw. Sozial- und Schulträger die Kosten.
Wo gibt es weiterführende Informationen in Hinblick auf die Beantragung einer Kostenübernahme?
Online finden Sie Informationen zur Kostenübernahme auf den Webseiten der jeweiligen Kostenträger, etwa beim Sozialamt oder der örtlichen Eingliederungshilfe. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Seiten der Landes- und Kommunalträger bieten hierzu Hinweise.
Können Fahrten auch privat gebucht werden?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt führen wir keine privaten Fahrten durch.
Bietet Movana auch Patientenbeförderung an?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt übernehmen wir keine Patientenbeförderung. Kontaktieren Sie bei Bedarf einen Krankenfahrdienst in Ihrer Nähe oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem zuständigen lokalen Vertragspartner.