Häufig gestellte Fragen

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten.

Falls doch etwas offenbleibt: Kontaktiere uns gerne!

  • Wer ist berechtigt, Movana als Fahrdienst in Anspruch zu nehmen?

    Movana befördert Menschen mit Beeinträchtigung, Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, deren Beförderung von einem öffentlichen Kostenträger (z. B. WfbM, Eingliederungshilfe oder Sozialamt) bewilligt wurde. Voraussetzung ist hierbei eine regelmäßige Beförderung, beispielsweise zum täglichen Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen, einer Schule oder einer Kindertagesstätte.


    Darüber hinaus bietet Movana auch Einzelfahrten an, etwa für Arzt- oder Krankenhausbesuche sowie Seniorenfahrten. Arzt- und Krankenhausfahrten können in Anspruch genommen werden, sofern die Fahrt von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen bzw. genehmigt wird. Seniorenfahrten können als privat bezahlte Fahrten gebucht werden..

  • Sind Einzelfahrten oder nur regelmäßige Touren möglich?

    Wir führen sowohl regelmäßige Beförderungen als auch Einzelfahrten durch.

  • Können Begleitpersonen mitfahren?

    Ja, sofern dies vorab bewilligt ist oder mit uns abgesprochen wird.

  • Wer übernimmt die Kosten?

    In der Regel übernehmen Kostenträger wie die Eingliederungshilfe, Sozial- und Schulträger sowie Krankenkassen die Kosten.

  • Wo gibt es weiterführende Informationen in Hinblick auf die Beantragung einer Kostenübernahme?

    Online finden Sie Informationen zur Kostenübernahme auf den Webseiten der jeweiligen Kostenträger, etwa beim Sozialamt oder der örtlichen Eingliederungshilfe. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Seiten der Landes- und Kommunalträger bieten hierzu Hinweise. Bei Beförderungen für Krankenkassen sind der verordnende Arzt oder Ihre Krankenkasse der beste Ansprechpartner.

  • Können Fahrten auch privat gebucht werden?

    Ja, wobei wir vor allem auf Fahrten im Sozial- und Gesundheitswesen spezialisiert sind. Chauffeur oder Limousinenservices bieten wir nicht an.

  • Bietet Movana auch Patientenbeförderung an?

    Ja, wir können mit Verordnung der Krankenkasse (Transportschein) oder auch für Selbstzahler Beförderungen beispielsweise zu Rehaaufenthalten durchführen.