Häufig gestellte Fragen

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten.

Falls doch etwas offenbleibt: Kontaktiere uns gerne!

  • Wer ist berechtigt, Movana als Fahrdienst in Anspruch zu nehmen?

    Menschen mit Beeinträchtigung, Schüler sowie Kita-Kinder, deren Beförderung von einem öffentlichen Kostenträger bewilligt ist (z.B. WfbM, Eingliederungshilfe, Sozialamt). Voraussetzung ist eine regelmäßige Struktur, etwa für den täglichen Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen.

  • Sind Einzelfahrten oder nur regelmäßige Touren möglich?

    Wir führen sowohl regelmäßige Beförderungen als auch Einzelfahrten durch.

  • Können Begleitpersonen mitfahren?

    Ja, sofern dies vorab bewilligt ist oder mit uns abgesprochen wird.

  • Wer übernimmt die Kosten?

    In der Regel übernehmen Kostenträger wie die Eingliederungshilfe, Sozial- und Schulträger sowie Krankenkassen die Kosten.

  • Wo gibt es weiterführende Informationen in Hinblick auf die Beantragung einer Kostenübernahme?

    Online finden Sie Informationen zur Kostenübernahme auf den Webseiten der jeweiligen Kostenträger, etwa beim Sozialamt oder der örtlichen Eingliederungshilfe. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Seiten der Landes- und Kommunalträger bieten hierzu Hinweise. Bei Beförderungen für Krankenkassen sind der verordnende Arzt oder Ihre Krankenkasse der beste Ansprechpartner.

  • Können Fahrten auch privat gebucht werden?

    Ja, wobei wir vor allem auf Fahrten im Sozial- und Gesundheitswesen spezialisiert sind. Chauffeur oder Limousinenservices bieten wir nicht an.

  • Bietet Movana auch Patientenbeförderung an?

    Ja, wir können mit Verordnung der Krankenkasse (Transportschein) oder auch für Selbstzahler Beförderungen beispielsweise zu Rehaaufenthalten durchführen.